Auftrag
Aufgabenbereich
Die Cinémathèque suisse ist eine private, gemeinnützige Stiftung. Sie erfüllt einen nationalen Auftrag (cf. Art. 5c des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2001 über Filmproduktion und Filmkultur betreffend die Archivierung und Restaurierung von Filmen). Gemäss den Statuten vom 18. September 1981, an jenem Tag wurde sie in eine Stiftung umgewandelt, hat die Cinémathèque die folgenden genau definierten Kernaufgaben:
- Sammeln und Erhalten filmischer Dokumente jeglicher Herkunft;
- Erweiterung, Konservierung, Restaurierung und Erschliessung der Bestände;
- Bildung eines nationalen Museums und eines Forschungszentrums der Filmkunst;
- Dem Gemeinwohl dienen, ohne Gewinnziele zu verfolgen.