Hinterlegung von durch das BAK und/oder regionale Stiftungen unterstützten Filmen
Wer für die Herstellung eines Films eine Finanzhilfe des Bundes erhält, ist gemäss Artikel 63 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Filmförderung (FiFV) vom 21. April 2016 verpflichtet, der Cinémathèque suisse (CS) die Ausgangsdateien der Endfassung des Films (Masterfile) zu überlassen.
Für Werke, die durch regionale Stiftungen (cinéforom, Berner Filmförderung, Zürcher Filmstiftung usw.) unterstützt werden, kann diese Verpflichtung ebenfalls gelten.
Um ihrem Erhaltungsauftrag gerecht zu werden, hat die Cinémathèque suisse technische Vorschriften zur Hinterlegung der digitalen Dokumente aufgestellt.
Eine Fassung des Werks soll in bestmöglicher Qualität und in einem mit der Archivierung kompatiblen Format erhalten werden. Die CS verlangt daher ein unkomprimiertes Masterfile und eine unverschlüsselte Verleihkopie. Ist kein unkomprimiertes Masterfile vorhanden, können die Produzenten in Absprache mit der CS eine komprimierte Version hinterlegen. Konsultieren Sie bitte die untenstehenden «Technischen Vorschriften».
Die Cinémathèque suisse steht Ihnen auch unter 058 800 02 00 oder unter der Adresse depot.obligatoire(at)cinematheque.ch zur Verfügung.
Wir bitten Sie, der Hinterlegung das untenstehende Formular ausgefüllt beizulegen, und die Dokumente an folgende Adresse zu senden:
Cinémathèque suisse
Centre de recherche et d’archivage
Département Film
Chemin de La Vaux 1
1303 Penthaz
Sobald die Hinterlegung genehmigt ist, wird die Produktionsfirma per E-Mail informiert. Die Hinterlegungsbestätigung wird direkt an das BAK und/oder die betreffenden anderen Organisationen geschickt.
Die Cinémathèque suisse sammelt ebenfalls sämtliches Begleitmaterial, welches zur Erscheinung und dem Vertrieb der Filme veröffentlicht wurde. Diese Objekte werden vom Bereich Fotos, Plakate und kinematografische Apparate innerhalb des Departements Non-Film behandelt. Um diese Dokumente des Schweizer Films zu sichern, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Sendung jeweils 6 Exemplare jeden Postertyps, 3 Sets der vorhandenen Aushangbilder sowie 3 Exemplare von jedem Flyer oder Postkarte hinzufügen könnten.
Hinterlegungsbestätigung (pdf)
Technische Vorschriften (pdf)